GEMEINDE BÄRISWIL

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Mottfeuer

Mottfeuer sind rechtswidrig und schaden der Umwelt

Laub, frisches Astmaterial sowie feuchte oder nasse pflanzliche Abfälle dürfen nicht im Freien verbrannt werden. Die Gründe dafür sind einleuchtend: Voraussetzung für eine vollständige Verbrennung bilden genügend Luftzufuhr und eine ausreichend hohe Temperatur. Bei Mottfeuer ist dies nicht der Fall, so dass die Verbrennung unter starker Rauchentwicklung unvollständig verläuft und die organische Materie im Grüngut nicht vollumfänglich in Kohlendioxid und Wasser umgewandelt wird. Es entstehen grosse Mengen an Schadstoffen wie Feinstaub, Russ, Holzgas, Kohlenmonoxid und organische Verbindungen. Diese Schadstoffe können sich über weite Gebiete ausbreiten und wirken geruchsbelästigend, lungenschädigend und teilweise sogar krebserregend.

Was darf noch im Freien verbrannt werden?
Natürliche Wald-, Feld- und Gartenabfälle dürfen im Freien verbrannt werden, wenn sie so trocken sind, dass dabei nur wenig Rauch entsteht.

Verbrennen von Abfällen im Freien
Das Verbrennen von Abfällen im Freien ist nicht nur lästig für die Umwelt, sondern auch schädlich. Das illegale Verbrennen von Abfällen belastet die Luft bis zu 1'000x mehr als das fachgerechte Verbrennen in der Kehrichtverbrennungsanlage. Beim Verbrennen von einem Kilogramm Abfall im Cheminée, Ofen oder Fass gehen gleichviel Dioxin in die Luft wie bei der Verbrennung von einer Tonne Abfall in der Kehrichtverbrennungsanlage. Dioxin ist ein hochkarätiger und krebserregender Stoff. Insbesondere das Verbrennen von Papier, Karton und Kunststoff von Verpackungen, Milchtüten, mit Chemie behandeltes Restholz, Altholz von Möbeln, Fenstern oder Türen sowie Verpackungsholz ist zu unterlassen. In Öfen, Cheminées und Stückholzkesseln darf Holz (Scheiter aus dem Wald, Abschnitte aus Sägereien, Reisig, Zapfen) verbrannt werden. Zum Anfeuern ist Papier in kleinen Mengen zulässig.

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