Abfallentsorgung - Gebühren
Abfallentsorgung - Gebühren
Abfallgebühren der Gemeinde Bäriswil
Download: Gebührenverordnung zum Abfallreglement Abfallmerkblatt 2024
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Abfallentsorgung - Informationen einholen
Abfallentsorgung - Informationen einholen
Download: Plan offizielle Kehrichtabfuhrplätze Merkblatt Kehrichtsäcke Füchse Flyer Glasrecycling Gebührenverordnung zum Abfallreglement Abfallmerkblatt 2024
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Abfallsammelstelle
Abfallsammelstelle
Abfallsammelstelle "brings!" in Münchenbuchsee
Die Gemeinde Bäriswil ist an die "brings!" Abfallsammelstelle in Münchenbuchsee, Bielstrasse 40 angeschlossen. Für alle Privathaushalte aus Bäriswil sind die Benützungskosten der "brings!" in der Kehrichtgrundgebühr inbegriffen. Die kostenpflichtigen Abfallsorten, welche angeliefert werden, sind vor Ort zu bezahlen. Ihre persönliche "brings!"-Karte, welche Sie dazu berechtigt ohne Behandlungsgebühr anzuliefern, können Sie via App online erstmalig erstellen oder bisherige physische Karten in digitale umwandeln. Auf der Website von brings finden Sie ebenfalls eine genaue Anleitung zur Installation und Anwendung der App.
Es können alle Abfälle ausser Grüngut entsorgt werden.
Abfallentsorgung wird zum Einkauf - nur umgekehrt. Die Ware wird gebracht statt geholt. Der Rest bleibt gleich. Die Abfallsammelstelle ist wie ein gut geführter Laden. Sauber, sicher, familienfreundlich. Mit Einkaufswagen, Regalen, einer Kasse. Mit einem Café zum Verweilen. Und natürlich mit bestens ausgebildetem Personal.
Download: Abfallmerkblatt 2024
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Abwasserentsorgung - Informationen
Abwasserentsorgung - Informationen
Download: Abwasserentsorgungsreglement inkl. Gebührenverordnung
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Ambrosia - Informationen einholen
Ambrosia - Informationen einholen
Problemunkraut: Ambrosia
Melde- und bekämpfungspflichtig
Das Aufrechte Traubenkraut oder die Beifussblättrige Ambrosie gehört zur Familie der Korbblütler und wurde ursprünglich aus Nordamerika eingeschleppt. Seit kurzem breitet sie sich relativ rasch in der Schweiz aus. Wegen ihres hohen flächendeckenden Ausbreitungspotenzials kann sie die einheimische Flora verdrängen. Die Ausbreitung stellt ein ernst zu nehmendes gesundheitliches Risiko dar. Die Pflanzen verursachen heftige Allergien, besonders durch Pollen, aber auch bei Hautkontakt mit dem Blütenstand. In schweren Fällen kommt es zu Atemnot oder zu Asthmaanfällen. Die späte Blütezeit verlängert den Zeitraum, in dem Pollenallergiker leiden müssen.
Die Pflanze ist einjährig, 20 bis 150 cm gross, keimt im April und blüht von Juli bis Oktober. Sie hat eine Pfahlwurzel, der Stängel ist meist rötlich und behaart, die Blätter sind doppelt fiederteilig, gestielt und beide Seiten sattgrün mit weisslicher Nervatur. Ambrosia vermehrt sich über die Samen, den Frost überlebt sie nicht.
Ambrosia breitet sich mit Hilfe des Menschen aus, über Schmutz an Fahrzeugen, Erdtransporte, Bau- und Landmaschinen oder über Vogel- und Kleintierfutter. Sie findet sich daher vorwiegend in Privatgärten und Parkanlagen, entlang von Strassen und Bahnen, auf Ruderalflächen wie Kiesgruben, Kompostplätzen, Baustellen oder in landwirtschaftlichen Kulturen (v.a. Sonnenblumen).
Gemäss der Bundesverordnung über den Pflanzenschutz sind Meldung und Bekämpfung von Ambrosia seit dem 1. Juli 2006 obligatorisch.
Was ist zu tun, wenn Ambrosia in der Gemeinde vorkommt?
- Fundort der Gemeindeverwaltung oder der Fachstelle für Pflanzenschutz melden
- Pflanzen ausreissen, bevor sie blühen, unbedingt aber vor der Samenbildung. Achtung: Allergiker sollen den Pflanzen fernbleiben
- Beim Ausreissen Handschuhe und während der Blütezeit Staubmaske tragen
- Mit der Wurzel ausreissen, nicht nur abschneiden
- Pflanzen mit dem Hauskehricht entsorgen, nicht in die Grünabfuhr oder auf den Kompost geben
- Den Garten, besonders im Bereich, wo Vogelfutter gestreut wird, regelmässig kontrollieren
- Offenen Boden durch die Besiedlung mit einheimischen Pflanzen vermeiden
Meldestellen:
Gemeindeverwaltung Bäriswil, Tel. 031 850 33 50
Fachstelle für Pflanzenschutz, Tel. 031 910 53 30
Weitere Informationen:
www.ambrosia.ch
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Ausbildung von Lernenden - Information
Ausbildung von Lernenden - Information
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Bäriswiler
Bäriswiler
Informationen zur Dorfzeitung "Bäriswiler" erhalten Sie über den internen Link.
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Bäriswiler Märit - anmelden
Bäriswiler Märit - anmelden
Jährlich im September findet der Bäriswiler Märit statt.
Wir laden Sie ein, mit Ihren Produkten das Angebot zu bereichern.
Tel. 031 850 33 50
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Betreuungsgutscheine (Kita, Tagesfamilie)
Betreuungsgutscheine (Kita, Tagesfamilie)
Für Kinder die eine Kita oder Tagesfamilie besuchen, können Betreuungsgutscheine (Subventionen) beantragt werden.
Was sind Betreuungsgutscheine?
Eltern erhalten von der Gemeinde einen einkommensabhängigen Gutschein, den sie bei der Kita oder Tagesfamilienorganisation ihrer Wahl einlösen können. Der Gutschein vergünstigt somit für die Eltern die Betreuungskosten. Der Kanton finanziert alle Gutscheine, die die Gemeinde ausgibt, über den Lastenausgleich mit. Die Gemeinden können die Anzahl Gutscheine limitieren – in Bäriswil ist dies (vorläufig) nicht der Fall.
Um einen Betreuungsgutschein beantragen zu können, müssen diese drei Kriterien erfüllt sein:
Notwendigkeit der Betreuung
Ein Betreuungsbedarf ist dann gegeben, wenn Familie und Beruf nicht vereinbart werden können. Bei Alleinerziehenden muss das Arbeitspensum mindestens 20%, bei Paaren 120% betragen, bei Kindern ab Kindergarteneintritt 40% bzw. 140%.
Der Arbeitstätigkeit gleichgestellt sind die Arbeitssuche, eine berufsorientierte Aus- oder Weiterbildung, die Teilnahme an einem Integrations- oder Beschäftigungsprogramm und ärztlich bestätigte gesundheitlich bedingte Einschränkungen der Betreuungstätigkeit (gesundheitliche Indikation).
Notwendigkeit von Subventionen
Betreuungsgutscheine werden nur an Familien mit einem massgebenden Einkommen bis CHF 160‘000.00 ausbezahlt. Das massgebende Einkommen wird gleich wie heute auf Basis der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern sowie der Familiengrösse berechnet.
Zielgruppe
Betreuungsgutscheine werden grundsätzlich für vorschulpflichtige Kinder und schulpflichtige Kinder bis zum Abschluss des Kindergartens ausgerichtet.
Um einen Betreuungsgutschein beantragen zu können, müssen Sie wie folgt vorgehen:
Interessierte Eltern müssen zuerst einen Kita- oder Tagesfamilienplatz suchen. Wenn die entsprechende Einrichtung Betreuungsgutscheine akzeptiert und der Platz zugesichert ist, können Sie bei uns einen Betreuungsgutschein beantragen. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Steuererklärung frühzeitig einzureichen, da die Berechnung aufgrund der Steuerveranlagung des letzten Jahres erfolgt.
Für die Berechnung und Beantragung von Betreuungsgutscheinen stellt der Kanton Bern die neue Software kiBon zur Verfügung. Der Zugang zu kiBon wurde für Bäriswil freigeschaltet. Sie können Ihren Antrag ab sofort über kiBon einreichen.
Weitere hilfreiche Informationen, häufig gestellte Fragen sowie eine Übersicht der am System teilnehmenden Kitas und Tagesfamilienorganisationen finden Sie auf der Webseite der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (-> Kindertagesstätten und Tagesfamilien).
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Datenschutzaufsichtsstelle
Datenschutzaufsichtsstelle
Das Rechnungsprüfungsorgan ist Aufsichtsstelle für den Datenschutz. Sie kontrolliert jährlich die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen auf Gemeindeebene. Das Resultat der Kontrolle wird in einem schriftlichen Bericht festgehalten. An der Gemeindeversammlung im Juni wird jeweils über das Resultat der Kontrolle informiert.
Aktuell ist die ROD Treuhand AG Rechnungsführungsorgan und Aufsichtsstelle.
ROD Treuhand AG
Solothurnstrasse 22
3322 Urtenen-Schönbühl
Tel. 031 858 31 11
Download: Datenschutzverordnung Datenschutzreglement Verzeichnis der Datensammlungen
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Festwirtschaft - Gesuch einreichen
Festwirtschaft - Gesuch einreichen
Die kantonale Gastgewerbegesetzgebung regelt die Ausübung des Gastgewerbes und den Handel mit alkoholischen Getränken.
Für öffentliche einmalige Anlässe / Veranstaltungen ist eine gastgewerbliche Einzelbewilligung (Festwirtschaftsbewilligung) erforderlich. Beim Verkauf mit alkoholischen Getränken sind in jedem Fall ein Jugendschutzkonzept und eine Getränkekarte beizulegen.
Ein Hygienekonzept muss nicht gemeinsam mit dem Gesuch abgegeben werden. Es muss jedoch am Anlass vorliegen, falls eine Kontrolle durch das Lebensmittelinspektorat erfolgt.
Sie können Ihr Gesuch mit den nötigen Beilage direkt online einreichen. Die Formulare können jedoch nach wie vor auch physisch bei uns abgegeben werden.
Die vollständigen Formulare sind spätestens 30 Tage vor dem Anlass bei der Standortgemeinde des Anlasses abzugeben. Diese nimmt die erste Prüfung vor und leitet es anschliessend zur abschliessenden Beurteilung dem Regierungsstatthalteramt weiter.
Dem Gesuch sind folgende Unterlagen beizulegen:
- Jugendschutzkonzept
- Getränkekarte
- Hygienekonzept (muss am Anlass vorliegen)
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Feuerbrand - Informationen einholen
Feuerbrand - Informationen einholen
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Gebühren und Steuern - Informationen
Gebühren und Steuern - Informationen
Download: Gebührenreglement
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Hunde an-/abmelden
Hunde an-/abmelden
Über das Online-Formular können Sie Ihren Hund an- oder abmelden.
Die Gemeinde Bäriswil erhebt für jeden Hund eine jährliche Taxe. Diese Hundetaxe wird den Hundehaltern jeweils im August in Rechnung gestellt.
Die Hundetaxe beträgt CHF 80.00 pro Hund und Jahr und ist für jeden - am Stichtag 1. August - in der Gemeinde gehaltenen Hund zu bezahlen. Hunde, die am Stichtag noch nicht 6 Monate alt sind, sind von der Hundetaxe befreit.
Download: Reglement über die Hundetaxe
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InfoFlora Bern
InfoFlora Bern
InfoFlora ist eine gemeinnützige, privatrechtliche Stiftung zur Dokumentation und Förderung der Wildpflanzen in der Schweiz. Gründungsmitglieder der Stiftung sind die Stadt Genf, Pro Natura, die Schweizerische Botanische Gesellschaft (SBG) und die Schweizerische Akademie der Naturwissenschaften (sc-nat). Sitz der Stiftung ist in Genf.
Zweck der Stiftung ist insbesondere der Unterhalt einer nationalen Datenbank, die alle Fundmeldungen und Informationen zur Schweizer Flora zusammenführt, analysiert und dokumentiert. Dazu entwickelt Info Flora geeignete Tools zur Datenerfassung und unterstützt die floristischen Inventare und Monitorings in der ganzen Schweiz. Zudem hat sich Info Flora als Kompetenzzentrum für Schutz und Förderung der einheimischen Wildpflanzen etabliert.
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Jagdzeiten - Information
Jagdzeiten - Information
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Jakobskreuzkraut - Informationen einholen
Jakobskreuzkraut - Informationen einholen
Jakobskreuzkraut - eine Giftpflanze auf dem Vormarsch
Durch extensivere Landnutzung sowie durch Rationalisierungs- und Ökologisierungsmassnahmen im Strassen- und Bahnunterhaltsdienst haben spätblühende Arten wie das Jakobskreuzkraut vermehrt die Möglichkeit ungehindert zu versamen und sich in landwirtschaftlich genutzten Flächen auszubreiten. Dies vorwiegend in Weiden.
Beschreibung
Das Jakobskreuzkraut (Senecio Jacobaea) aus der Familie der Korbblütler wird 30 - 100 cm hoch und ist eine zweijährige oder ausdauernde Pflanze. Blütezeit: Juni - August. Die Blätter sind fiederteilig, die Seitenzipfel rechtwinklig abstehend. Die Blüten sind goldgelb, Zungen- und Röhrenblüten in 15 - 20 mm breiten Körbchen. Zerriebene Blätter riechen wiederlich.
Giftigkeit
Die ganze Pflanze ist stark giftig. Die Giftstoffe (Alkaloide) sind auch im Dürrfutter und Silagen wirksam. Blüten weisen höchste Konzentrationen an Alkaloiden auf; junge Pflanzen sind am giftigsten. Auf der Weide wird das Jakobskreuzkraut von den Tieren normalerweise gemieden, weil sie einen starken Bitterstoff aufweist.
Die Gifte sammeln sich im Tier an und werden kaum ausgeschieden, so dass eine Vergiftung schon bald oder erst nach Jahren auftreten kann.
Symtome
Magen-/Darmbeschwerden/Appetitlosigkeit, Krämpfe/Gehstörungen/Leberschäden/Tod
Tödliche Dosis
Pferd: |
0.04 - 0.08kg FG/kg Körpergewicht |
Rind: |
0.14 kg FG/kg Körpergewicht |
Schaf: |
über 2 kg FG/kg Körpergewicht |
Ziege: |
1.25 - 4 kg FG/kg Körpergewicht |
Was tun gegen die Verbreitung
Das Abblühen und Versamen muss unbedingt verhindert werden, auch ausserhalb der landwirtschaftlichen Flächen! Die vorhandenen Blütenstände auf Weiden und an Wegrändern schneiden und vernichten (nicht liegen lassen/nicht kompostieren). Zur Vorbeugung gehören eine angepasste Weidepflege, das Fördern eines dichten Weidebestandes und das Vermeinden von Trittschäden. Die direkte Bekämpfung durch ausreissen oder ausstechen der Pflanzen drängt das Kreuzkraut zurück. Jede Pflanze kann 150'000 Samen bilden, welche mit dem Wind weit verbreitet werden.
Ackerkratzdistel
Die Ackerkratzdistel ist eine ausdauernde Pflanze, die zahlreiche Ausläufer bildet und deshalb schwer zu bekämpfen ist. Diese Pflanze blüht sehr spät (Juni bis Mitte August). Wird diese vor Blühbeginn gemäht, geköpft oder ausgerissen (Achtung Pflanzen nicht liegen lassen!!!) so können sie nicht absamen und sich weiter verbreiten.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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KiTa Tazli
KiTa Tazli
KiTa Tazli
Hindelbankstrasse 38
3322 Mattstetten
Tel. 077 522 63 47
info@kita-tazli.ch
Geschäftsführung: Regula Iff
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Kunststoffrecycling
Kunststoffrecycling
Die Gemeindeverwaltung verkauft Kunststoffrecyclingsäcke in den Grössen 35, 60 und 110 Liter. Die Säcke werden stückweise zu CHF 1.90 (35 Liter), CHF 3.20 (60 Liter) bzw. CHF 5.70 (110 Liter) verkauft.
Was gehört in den Sammelsack?
Alle Gegenstände aus den Materialien PET, PE-HD, PE-LD, PP, PS und O. Dies sind Gebrauchsgegenstände wie beispielsweise Tragetaschen, Milch-, Shampoo- und Putzmittelflaschen, Joghurtbecher, Tetrapacks, etc.
Sie können diese bequem zu Hause füllen und den vollen Sack direkt bei der Entsorgungsstelle der Gemeinde Bäriswil Hubelweg 10 in den dafür vorgesehenen Container entsorgen.
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Liegenschaftssteuern
Liegenschaftssteuern
Download: Liegenschaftssteuerreglement
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Lottos und Tombola
Lottos und Tombola
Seit dem 1. Januar 2021 ist die neue Geldspielgesetzgebung in Kraft. Lottos und Tombolas unterliegen neu einer Meldepflicht.
Veranstalter müssen das Online-Meldung bis spätestens 30 Tage vor dem Anlass einreichen.
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Merkblatt Todesfall
Merkblatt Todesfall
Das Bestattungsunternehmen oder Angehörige melden den Todesfall beim Zivilstandsamt Bern-Mittelland, Laupenstrasse 18a, 3008 Bern, Tel. 031 635 42 00.
Bei der Meldung sind die ärztliche Todesbescheinigung, der Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis und das Familienbüchlein vorzulegen.
War die verstorbene Person in einem Heim wohnhaft, ist zusätzlich die Anzeige eines Todesfalls mitzunehmen. Diese wird durch das Heim ausgestellt. Ereignet sich der Todesfall in einem Spital oder ausserhalb des Wohnortes, ist die Meldung beim zuständigen Zivilstandsamt dieses Ortes zu erledigen. Es sind die gleichen Unterlagen mitzunehmen.
Die Meldung an die Einwohnerkontrolle erfolgt durch die Zivilstandsämter.
Weitere Merkblätter und Formulare finden Sie über den externen Link.
Download: Merkblatt Todesfall Reglement zur Aufgabenübertragung im Bereich Friedhof- und Bestattungen
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Pilzkontrollen - durchführen lassen
Pilzkontrollen - durchführen lassen
Pilzkontrollstelle Burgdorf
Im Frommguet
Oberburgstrasse 1
3400 Burgdorf
(Zufahrt über Frommgutweg-Wöschhüsliweg)
Öffnungszeiten
Die Pilzkontrollstelle ist jeweils ab August bis Ende Oktober jeweils von 17.30 Uhr bis 19.00 Uhr geöffnet. Montags geschlossen.
Montag |
geschlossen |
Dienstag |
17:30 - 19:00 Uhr |
Mittwoch |
17:30 - 19:00 Uhr |
Donnerstag |
17:30 - 19:00 Uhr |
Freitag |
17:30 - 19:00 Uhr |
Samstag |
17:30 - 19:00 Uhr |
Sonntag |
17:30 - 19:00 Uhr |
Sammelmengen
Die Schonzeit wurde im Jahr 2012 aufgehoben. Somit können Pilze ohne zeitliche Einschränkung gesammelt werden. Pro Tag und Person ist das Sammeln von max. 2 kg gestattet.
Pilzfachmann
Jörg Gilgen
Tel. 034 422 98 20
Natel 079 517 64 24
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Pro Senectute - Informationen einholen
Pro Senectute - Informationen einholen
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Sendungen - aufgeben und abholen
Sendungen - aufgeben und abholen
Postagentur Bäriswil
Öffnungszeiten |
Die Öffnungszeiten der Postagentur entsprechen denjenigen der Gemeindeverwaltung.
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- Aufgabe von Briefpost In- und Ausland
- Aufgabe von Paketpost In- und Ausland
- Aufgabe von Expresspost (Zustellung am Folgetag)
- Aufgabe von P.P.-Sendungen Briefpost Inland (50 - 500 Sendungen, adressiert)
- Bargeldbezug (CHF 50.00 bis max. CHF 500.00)
- Briefmarkenverkauf (Bogen à 10 Stk. für A- und B-Post)
- Zahlungen Inland (mit Postcard oder Maestro-Karte, kein Bargeld, nur in CHF)
- Aushändigung avisierter Sendungen (eingeschriebene Briefe und Pakete)
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Siegelungswesen
Siegelungswesen
Bei jedem Todesfall ist ein Siegelungsprotokoll auszufüllen. Diese Massnahme soll die Erbmasse sichern und die Inventaraufnahme erleichtern. Zuständig für die Siegelung ist die Gemeinde.
Siegelungsbeamtin
Janine Schmid
Gemeindeverwalterin
Hubelweg 10
3323 Bäriswil
Tel. 031 850 33 55
Download: Reglement zur Aufgabenübertragung im Bereich Friedhof- und Bestattungen
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Social Media
Social Media
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Spielgruppe
Spielgruppe
Informationen zur Spielgruppe in Bäriswil erhalten Sie über den obenstehenden Link.
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Sportanlagen und Schulräume - Benützungsgesuch einreichen
Sportanlagen und Schulräume - Benützungsgesuch einreichen
Um zum Benützungsgesuch für Sportanlagen und Schulräume zu gelangen, klicken Sie bitte den internen Link an.
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Trinkwasserqualität - Informationen
Trinkwasserqualität - Informationen
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Vermietung Räumlichkeiten
Vermietung Räumlichkeiten
Vermietung Räumlichkeiten
- Röhrehütte
- Schützenhaus
- Waldhütte
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Wasserversorgung - Informationen
Wasserversorgung - Informationen
Download: Wasserversorgungsreglement inkl. Gebührenreglement und Gebührenverordnung
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Winterdienst und Strassenunterhalt
Winterdienst und Strassenunterhalt
Winterdienst, Strassenunterhalt, Unterhalt gemeindeeigende Liegenschaften, Pflege Ortsbild
Die Lobsiger Gartenbau AG betreibt den Werkhof der Gemeinde Bäriswil.
Kontakt:
Lobsiger Gartenbau AG
Krieggasse 18
3414 Oberburg
Tel. 034 422 40 48
E-Mail
Winterdienst Pikett-Nummer
Ab dem 1. November bis 31. März ist die Winterdienst-Pikettnummer für das Gemeindegebiet Bäriswil aufgeschaltet. Wir bitten Sie, gefährliche Strassenverhältnisse an folgende Pikettnummer zu melden:
034 422 40 48
Organisation
Der Pikettverantwortliche überwacht den Strassenzustand. Nachts wird er durch weitere Dienste unterstützt. Zusätzlich verfügt er jederzeit über die aktuellen, lokalen Wettervorhersagen. Wird ein Winterdiensteinsatz notwendig, so werden durch den Pikettverantwortlichen die Einsatzkräfte aufgeboten. Die Schneeräumung und Glatteisbekämpfung erfolgt nach folgenden Dringlichkeitsstufen:
- Strasse mit öffentlichem Verkehr (Dorfstrasse)
- östlicher Dorfteil plus Hubelweg
- westlicher Dorfteil plus Hausmattweg
- Privataufträge
Kantonsstrasse
Auf der Bernstrasse wird der Winterdienst durch das kantonale Strasseninspektorat ausgeführt.
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