Die Gemeindeversammlungen finden in der Regel zweimal pro Jahr statt. Der Gemeinderat bereitet die Geschäfte vor, die dem Souverän (allen stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohnern) vorgelegt werden müssen.
Gemeindeversammlungen haben gegenüber der Urnenabstimmung den Vorteil, dass sich die Bürgerinnen und Bürger umfassender orientieren, die Meinung der Gegenpartei kennen lernen und durch ihr Votum den Gang der Geschäfte beeinflussen können. Die Leitung der Gemeindeversammlung hat die Gemeindepräsidentin.
Datum
2. Juni 2025
1. Dezember 2025
Zeit
19:30 Uhr
19:30 Uhr
Ort
Universalraum, Schulhaus Bäriswil
Universalraum, Schulhaus Bäriswil
Traktandum 1
Folgende Amtsinhaber und Kandidaten wurden gewählt (Stille Wahl).
Gemeindepräsident
Sauter Roger
vier Mitglieder des Gemeinderats
Eggimann Morena (neu)
Fontana Simon (bisher)
Geissbühler Andrea (bisher)
Oppliger René (bisher)
ein Mitglied der Schulkommission Schulen Grauholz
Mungiovi Calogero (neu)
Traktandum 2
Die ROD Treuhand AG wird einstimmig als Rechnungsprüfungsorgan für die Amtsperiode 2025 – 2028 gewählt.
Traktandum 3
Die Gemeindeversammlung beschliesst einstimmig:
1. Der Beitritt zum RFO Kirchbergplus wird genehmigt.
2. Das Übertragungsreglement von Aufgaben der Gemeindeführung an das RFO Kirchbergplus wird genehmigt.
3. Der Austritt aus dem Gemeindeverband Bevölkerungsschutz Grauholz Nord per 31. Dezember 2025 wird genehmigt.
4. Der Gemeinderat wird ermächtigt, im begründeten Fall den Austritt längstens bis 31. Dezember 2026 hinauszuschieben.
Traktandum 4
Die Gemeindeversammlung beschliesst mit grossem Mehr:
1. Die Steueranlage der Gemeindesteuern wird auf 1.64 Einheiten festgesetzt (unverändert).
2. Die Liegenschaftssteuer wird auf 1.2 ‰ des amtlichen Wertes festgesetzt (unverändert).
3. Das Budget 2025 wird wie folgt genehmigt:
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Aufwand | Ertrag |
---|---|---|
Gesamthaushalt | CHF 4'823'900.00 | CHF 4'818'120.00 |
Aufwandüberschuss |
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CHF -5'780.00 |
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Allgemeiner Haushalt | CHF 4'219'620.00 | CHF 4'219'620.00 |
Aufwand-/Ertragsüberschuss |
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CHF 0.00 |
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SF Wasser | CHF 175'610.00 | CHF 196'300.00 |
Ertragsüberschuss |
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CHF 20'690.00 |
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SF Abwasser | CHF 280'370.00 | CHF 267'400.00 |
Aufwandüberschuss |
|
CHF -12'970.00 |
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SF Abfall | CHF 148'300.00 | CHF 134'800.00 |
Aufwandüberschuss |
|
CHF -13'500.00 |
Die Geschäfte werden im Bäriswiler Nr. 192, welcher an alle Haushaltungen verteilt wird, erläutert. Die Unterlagen zum Traktandum Nr. 3 liegen bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Das Budget kann ab dem 15. November 2024 bei der Gemeindeverwaltung Bäriswil eingesehen oder bezogen werden und ist auch hier digital verfügbar.
Rechtsmittelbelehrung
Gemeindebeschwerden wegen Missachtung der Verfahrensvorschriften sowie gegen Beschlüsse der
Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen schriftlich und begründet an das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, zu richten. Die Frist beginnt am Tag nach der Versammlung zu laufen. Verfahrensfehler sind noch an der Gemeindeversammlung zu rügen. Wer rechtzeitige Rüge pflichtwidrig unterlässt, kann gefasste Beschlüsse nachträglich nicht mehr anfechten.
Zu dieser Versammlung sind alle in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger freundlich eingeladen.
Die Gemeindeversammlung beschliesst:
Traktandum 1
Die Referendumsfrist ist unbenutzt abgelaufen. Die Jahresrechnung 2023 ist genehmigt.
Traktandum 2
Traktandum 3
Das Reglement zur Übertragung von Aufgaben des Bevölkerungsschutzes an das Gemeindeunternehmen „Zivilschutzorganisation Ämme BE“ wird genehmigt.
1. Gemeinderechnung 2023, Orientierung
2. Beitritt zur Wasserverbund Region Bern AG, Beschluss
3. Gemeindeunternehmen Zivilschutzorganisation Ämme BE, Beschluss Aufgabenübertragungsreglement
4. Verschiedenes
Die Geschäfte werden im Bäriswiler Nr. 190, welcher an alle Haushaltungen verteilt wird, erläutert.
Die Unterlagen zu den Traktanden Nr. 2 und 3 liegen bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.
Die Jahresrechnung kann ab sofort bei der Gemeindeverwaltung Bäriswil eingesehen oder bezogen sowie hier auf der Webseite heruntergeladen werden.
Jahresrechnung 2023
Rechtsmittelbelehrung
Gemeindebeschwerden wegen Missachtung der Verfahrensvorschriften sowie gegen Beschlüsse der
Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen schriftlich und begründet an das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, zu richten. Die Frist beginnt am Tag nach der Versammlung zu laufen. Verfahrensfehler sind noch an der Gemeindeversammlung zu rügen. Wer rechtzeitige Rüge pflichtwidrig unterlässt, kann gefasste Beschlüsse nachträglich nicht mehr anfechten.
Zu dieser Versammlung sind alle in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger freundlich eingeladen.
Traktandum 1
Die Gemeindeversammlung beschliesst mit grossem Mehr:
1. Die Steueranlage der Gemeindesteuern wird auf 1.64 Einheiten festgesetzt (unverändert).
2. Die Liegenschaftssteuer wird auf 1.2 ‰ des amtlichen Wertes festgesetzt (unverändert).
3. Das Budget 2024 wird wie folgt genehmigt:
Aufwand | Ertrag | |
---|---|---|
Gesamthaushalt | CHF 4'531’510.00 | CHF 4‘561’850.00 |
Ertragsüberschuss | CHF 30’340.00 | |
Allgemeiner Haushalt | CHF 3‘953’250.00 | CHF 3‘953'250.00 |
Aufwandüberschuss | CHF 0.00 | |
SF Wasser | CHF 187’420.00 | CHF 202’500.00 |
Ertragsüberschuss | CHF 15’080.00 | |
SF Abwasser | CHF 240’720.00 | CHF 271’900.00 |
Ertragsüberschuss | CHF 31’180.00 | |
SF Abfall | CHF 150’120.00 | CHF 134’200.00 |
Aufwandüberschuss | CHF -15‘920.00 |
1. Budget und Steueranlagen 2024, Beschluss
2. Verschiedenes
Die Geschäfte werden im Bäriswiler Nr. 188, welcher an alle Haushaltungen verteilt wird, erläutert. Das Budget kann ab 15. November 2023 bei der Gemeindeverwaltung Bäriswil eingesehen oder bezogen werden und ist auch hier digital abrufbar.
Budget 2024 mit Vorbericht
Rechtsmittelbelehrung
Gemeindebeschwerden wegen Missachtung der Verfahrensvorschriften sowie gegen Beschlüsse der
Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen schriftlich und begründet an das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, zu richten. Die Frist beginnt am Tag nach der Versammlung zu laufen. Verfahrensfehler sind noch an der Gemeindeversammlung zu rügen. Wer rechtzeitige Rüge pflichtwidrig unterlässt, kann gefasste Beschlüsse nachträglich nicht mehr anfechten.
Zu dieser Versammlung sind alle in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger freundlich eingeladen.
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