GEMEINDE BÄRISWIL

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Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlungen finden in der Regel zweimal pro Jahr statt. Der Gemeinderat bereitet die Geschäfte vor, die dem Souverän (allen stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohnern) vorgelegt werden müssen.

Gemeindeversammlungen haben gegenüber der Urnenabstimmung den Vorteil, dass sich die Bürgerinnen und Bürger umfassender orientieren, die Meinung der Gegenpartei kennen lernen und durch ihr Votum den Gang der Geschäfte beeinflussen können. Die Leitung der Gemeindeversammlung hat die Gemeindepräsidentin.

Versammlungsdaten 2024

Datum

3. Juni 2024

2. Dezember 2024

Zeit

20:00 Uhr

20:00 Uhr

Ort

Universalraum, Schulhaus Bäriswil

Universalraum, Schulhaus Bäriswil

 

Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2024

Traktanden

  1. Gesamterneuerungswahlen
  2. Rechnungsprüfung, Wahl der Revisionsstelle
  3. Beitritt zum RFO Kirchbergplus, Genehmigung Aufgabenübertragungsreglement und Austritt aus dem Gemeindeverband Bevölkerungsschutz Grauholz Nord
  4. Budget und Steueranlagen 2025, Beschluss
  5. Verschiedenes


Die Geschäfte werden im Bäriswiler Nr. 192, welcher an alle Haushaltungen verteilt wird, erläutert. Die Unterlagen zum Traktandum Nr. 3 liegen bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Das Budget kann ab dem 15. November 2024 bei der Gemeindeverwaltung Bäriswil eingesehen oder bezogen werden und ist auch hier digital verfügbar.

Budget 2025 mit Vorbericht


Rechtsmittelbelehrung
Gemeindebeschwerden wegen Missachtung der Verfahrensvorschriften sowie gegen Beschlüsse der
Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen schriftlich und begründet an das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, zu richten. Die Frist beginnt am Tag nach der Versammlung zu laufen. Verfahrensfehler sind noch an der Gemeindeversammlung zu rügen. Wer rechtzeitige Rüge pflichtwidrig unterlässt, kann gefasste Beschlüsse nachträglich nicht mehr anfechten.

Zu dieser Versammlung sind alle in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger freundlich eingeladen.

Gemeindeversammlung vom 3. Juni 2024

Beschlüsse

Die Gemeindeversammlung beschliesst:


Traktandum 1

Die Referendumsfrist ist unbenutzt abgelaufen. Die Jahresrechnung 2023 ist genehmigt.


Traktandum 2

  1. Die Gemeinde tritt der Wasserverbund Region Bern AG als Aktionärin bei. Sie zeichnet Aktien im Wert von CHF 190‘000.
  2. Die Gemeinde tritt dem Partnerschaftsvertrag zwischen den Aktionärinnen der Wasserverbund Region Bern AG und der Wasserverbund Region Bern AG bei.
  3. Die Änderung des Wasserversorgungsreglements vom 1. Dezember 2003 wird genehmigt.
  4. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt und ermächtigt, mit der Wasserverbund Region Bern AG den Partnerschaftsvertrag gemäss Ziffer 2 abzuschliessen.


Traktandum 3

Das Reglement zur Übertragung von Aufgaben des Bevölkerungsschutzes an das Gemeindeunternehmen „Zivilschutzorganisation Ämme BE“ wird genehmigt.


Traktanden

1. Gemeinderechnung 2023, Orientierung
2. Beitritt zur Wasserverbund Region Bern AG, Beschluss
3. Gemeindeunternehmen Zivilschutzorganisation Ämme BE, Beschluss Aufgabenübertragungsreglement
4. Verschiedenes

Die Geschäfte werden im Bäriswiler Nr. 190, welcher an alle Haushaltungen verteilt wird, erläutert. 
Die Unterlagen zu den Traktanden Nr. 2 und 3 liegen bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.
Die Jahresrechnung kann ab sofort bei der Gemeindeverwaltung Bäriswil eingesehen oder bezogen sowie hier auf der Webseite heruntergeladen werden.

Jahresrechnung 2023

Rechtsmittelbelehrung
Gemeindebeschwerden wegen Missachtung der Verfahrensvorschriften sowie gegen Beschlüsse der
Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen schriftlich und begründet an das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, zu richten. Die Frist beginnt am Tag nach der Versammlung zu laufen. Verfahrensfehler sind noch an der Gemeindeversammlung zu rügen. Wer rechtzeitige Rüge pflichtwidrig unterlässt, kann gefasste Beschlüsse nachträglich nicht mehr anfechten.

Zu dieser Versammlung sind alle in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger freundlich eingeladen.

Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2023

Beschlüsse

Traktandum 1

Die Gemeindeversammlung beschliesst mit grossem Mehr:

1. Die Steueranlage der Gemeindesteuern wird auf 1.64 Einheiten festgesetzt (unverändert).

2. Die Liegenschaftssteuer wird auf 1.2 ‰ des amtlichen Wertes festgesetzt (unverändert).

3. Das Budget 2024 wird wie folgt genehmigt:

Aufwand Ertrag
Gesamthaushalt CHF 4'531’510.00 CHF 4‘561’850.00
Ertragsüberschuss CHF 30’340.00
Allgemeiner Haushalt CHF 3‘953’250.00 CHF 3‘953'250.00
Aufwandüberschuss CHF 0.00
SF Wasser CHF 187’420.00 CHF 202’500.00
Ertragsüberschuss CHF 15’080.00
SF Abwasser CHF 240’720.00 CHF 271’900.00
Ertragsüberschuss CHF 31’180.00
SF Abfall CHF 150’120.00 CHF 134’200.00
Aufwandüberschuss CHF -15‘920.00

Traktanden

1. Budget und Steueranlagen 2024, Beschluss
2. Verschiedenes

Die Geschäfte werden im Bäriswiler Nr. 188, welcher an alle Haushaltungen verteilt wird, erläutert. Das Budget kann ab 15. November 2023 bei der Gemeindeverwaltung Bäriswil eingesehen oder bezogen werden und ist auch hier digital abrufbar.

Budget 2024 mit Vorbericht

Rechtsmittelbelehrung
Gemeindebeschwerden wegen Missachtung der Verfahrensvorschriften sowie gegen Beschlüsse der
Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen schriftlich und begründet an das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, zu richten. Die Frist beginnt am Tag nach der Versammlung zu laufen. Verfahrensfehler sind noch an der Gemeindeversammlung zu rügen. Wer rechtzeitige Rüge pflichtwidrig unterlässt, kann gefasste Beschlüsse nachträglich nicht mehr anfechten.

Zu dieser Versammlung sind alle in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger freundlich eingeladen.

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03.01.2025 (Fr)                                          geöffnet


 
 
 

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