GEMEINDE BÄRISWIL

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Schiesspflicht - erfüllen

  • Schiesspflicht - erfüllen
  • Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär
  • Die Schiesspflicht muss bis 31. August in einem anerkannten Schiessverein erfüllt sein. Die möglichen Schiessdaten können
    den lokalen Publikationsorganen oder auch dem Internet entnommen werden.


    Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:
    Das Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten, das Dienstbüchlein, das Schiessbüchlein oder der Militärische Leistungsausweis, ein amtlicher Ausweis, die persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug, der persönliche Gehörschutz. Bei fehlenden Unterlagen wenden Sie sich an die Militärbehörde Ihres Wohnkantons.


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Gemeindeverwaltung

Hubelweg 10
3323 Bäriswil

Tel. 031 850 33 50

E-Mail

Öffnungszeiten

Montag
08:00 - 12:00 Uhr          14:00 - 18:30 Uhr

Dienstag - Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr          14:00 - 17:00 Uhr

Freitag
08:00 - 15: 00 Uhr         durchgehend


Ab dem 8. Juli bis zum 9. August 2024, gelten folgende Sommeröffnungszeiten:

Montag
08:00 - 12:00 Uhr           14:00 - 17:00 Uhr

Dienstag und Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr           14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr           Nachmittag geschlossen

Freitag
08:00 - 15:00 Uhr            durchgehend

Freitag 2. August 2024 geschlossen

 
 
 

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