GEMEINDE BÄRISWIL

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Schiesspflicht - erfüllen

  • Schiesspflicht - erfüllen
  • Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär
  • Die Schiesspflicht muss bis 31. August in einem anerkannten Schiessverein erfüllt sein. Die möglichen Schiessdaten können
    den lokalen Publikationsorganen oder auch dem Internet entnommen werden.


    Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:
    Das Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten, das Dienstbüchlein, das Schiessbüchlein oder der Militärische Leistungsausweis, ein amtlicher Ausweis, die persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug, der persönliche Gehörschutz. Bei fehlenden Unterlagen wenden Sie sich an die Militärbehörde Ihres Wohnkantons.


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