GEMEINDE BÄRISWIL

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Festwirtschaft - Gesuch einreichen

  • Festwirtschaft - Gesuch einreichen
  • Gemeindeschreiberei
  • Die kantonale Gastgewerbegesetzgebung regelt die Ausübung des Gastgewerbes und den Handel mit alkoholischen Getränken.

     

    Für öffentliche einmalige Anlässe / Veranstaltungen ist eine gastgewerbliche Einzelbewilligung (Festwirtschaftsbewilligung) erforderlich. Beim Verkauf mit alkoholischen Getränken sind in jedem Fall ein Jugendschutzkonzept und eine Getränkekarte beizulegen.

     

    Ein Hygienekonzept muss nicht gemeinsam mit dem Gesuch abgegeben werden. Es muss jedoch am Anlass vorliegen, falls eine Kontrolle durch das Lebensmittelinspektorat erfolgt.

     

    Sie können Ihr Gesuch mit den nötigen Beilage direkt online einreichen. Die Formulare können jedoch nach wie vor auch physisch bei uns abgegeben werden.

     

    Die vollständigen Formulare sind spätestens 30 Tage vor dem Anlass bei der Standortgemeinde des Anlasses abzugeben. Diese nimmt die erste Prüfung vor und leitet es anschliessend zur abschliessenden Beurteilung dem Regierungsstatthalteramt weiter.

     

    Dem Gesuch sind folgende Unterlagen beizulegen:

    • Jugendschutzkonzept
    • Getränkekarte
    • Hygienekonzept (muss am Anlass vorliegen)

     

     


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Hubelweg 10
3323 Bäriswil

Tel. 031 850 33 50

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Öffnungszeiten

Montag
08:00 - 12:00 Uhr          14:00 - 18:30 Uhr

Dienstag - Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr          14:00 - 17:00 Uhr

Freitag
08:00 - 15: 00 Uhr         durchgehend


Ab dem 8. Juli bis zum 9. August 2024, gelten folgende Sommeröffnungszeiten:

Montag
08:00 - 12:00 Uhr           14:00 - 17:00 Uhr

Dienstag und Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr           14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr           Nachmittag geschlossen

Freitag
08:00 - 15:00 Uhr            durchgehend

Freitag 2. August 2024 geschlossen

 
 
 

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