Für Kinder die eine Kita oder Tagesfamilie besuchen, können Betreuungsgutscheine (Subventionen) beantragt werden.
Was sind Betreuungsgutscheine?
Eltern erhalten von der Gemeinde einen einkommensabhängigen Gutschein, den sie bei der Kita oder Tagesfamilienorganisation ihrer Wahl einlösen können. Der Gutschein vergünstigt somit für die Eltern die Betreuungskosten. Der Kanton finanziert alle Gutscheine, die die Gemeinde ausgibt, über den Lastenausgleich mit. Die Gemeinden können die Anzahl Gutscheine limitieren – in Bäriswil ist dies (vorläufig) nicht der Fall.
Um einen Betreuungsgutschein beantragen zu können, müssen diese drei Kriterien erfüllt sein:
Notwendigkeit der Betreuung
Ein Betreuungsbedarf ist dann gegeben, wenn Familie und Beruf nicht vereinbart werden können. Bei Alleinerziehenden muss das Arbeitspensum mindestens 20%, bei Paaren 120% betragen, bei Kindern ab Kindergarteneintritt 40% bzw. 140%.
Der Arbeitstätigkeit gleichgestellt sind die Arbeitssuche, eine berufsorientierte Aus- oder Weiterbildung, die Teilnahme an einem Integrations- oder Beschäftigungsprogramm und ärztlich bestätigte gesundheitlich bedingte Einschränkungen der Betreuungstätigkeit (gesundheitliche Indikation).
Notwendigkeit von Subventionen
Betreuungsgutscheine werden nur an Familien mit einem massgebenden Einkommen bis CHF 160‘000.00 ausbezahlt. Das massgebende Einkommen wird gleich wie heute auf Basis der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern sowie der Familiengrösse berechnet.
Zielgruppe
Betreuungsgutscheine werden grundsätzlich für vorschulpflichtige Kinder und schulpflichtige Kinder bis zum Abschluss des Kindergartens ausgerichtet.
Um einen Betreuungsgutschein beantragen zu können, müssen Sie wie folgt vorgehen:
Interessierte Eltern müssen zuerst einen Kita- oder Tagesfamilienplatz suchen. Wenn die entsprechende Einrichtung Betreuungsgutscheine akzeptiert und der Platz zugesichert ist, können Sie bei uns einen Betreuungsgutschein beantragen. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Steuererklärung frühzeitig einzureichen, da die Berechnung aufgrund der Steuerveranlagung des letzten Jahres erfolgt.
Für die Berechnung und Beantragung von Betreuungsgutscheinen stellt der Kanton Bern die neue Software kiBon zur Verfügung. Der Zugang zu kiBon wurde für Bäriswil freigeschaltet. Sie können Ihren Antrag ab sofort über kiBon einreichen.
Weitere hilfreiche Informationen, häufig gestellte Fragen sowie eine Übersicht der am System teilnehmenden Kitas und Tagesfamilienorganisationen finden Sie auf der Webseite der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (-> Kindertagesstätten und Tagesfamilien).