GEMEINDE BÄRISWIL

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Steuererklärung - Fristverlängerung beantragen

  • Steuererklärung - Fristverlängerung beantragen
  • Steuerbüro
  • Fristverlängerung online

    Als steuerpflichtige Person des Kantons Bern haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fristverlängerung für die Steuererklärung der natürlichen Personen sowie der virtuellen Steuersubjekte online über das Internet zu erfassen und bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern einzureichen. Fristverlängerungen, welche online über das Internet erfasst werden, können anschliessend direkt in die Veranlagungssysteme der Steuerverwaltung übernommen werden. Sie können direkt nach der Erfassung der Fristverlängerung eine Bestätigung ausdrucken, welche als Beleg für das erfolgreiche Einreichen dient. Sie erhalten keine weitere Bestätigung per Post zugestellt.

    • Eine Online-Fristverlängerung bis 15. Juli ist kostenlos.
    • Eine Online-Fristverlängerung bis am 15. September kostet CHF 20.00, bis 15. November  CHF 40.00. Die Gebühr wird in der Schlussabrechnung fakturiert.
    • Wenn innerhalb der Einreichefrist oder bis zum Ablauf der gewährten Fristverlängerung keine Steuererklärung eingereicht wird, erfolgt eine kostenpflichtige Mahnung (CHF 60.00).
    • Bei Todesfällen wird die Frist von 30 Tagen zur Einreichung der Steuererklärung auf Wunsch hin verlängert.
    • Eine Fristverlängerung für virtuelle Steuersubjekte sowie für unterjährige Fälle von natürlichen Personen ist kostenlos.

     

    Fristverlängerung schriftlich

    Die Fristverlängerung schriftlich muss an die zuständige Region der Steuerverwaltung geschickt werden.

    • Fristverlängerungen per E-Mail oder Papier, die innerhalb der Frist eingereicht werden, werden maximal bis zum 15. November gewährt. Die Fristverlängerung bis am 15. Juli kostet CHF 20.00, bis am 15. September CHF 40.00 und bis am 15. November CHF 60.00. Die Gebühr wird in der Schlussabrechnung fakturiert.
    • Wenn innerhalb der Einreichefrist oder bis zum Ablauf der gewährten Fristverlängerung keine Steuererklärung eingereicht wird, erfolgt eine kostenpflichtige Mahnung (CHF 60.00).
    • Bei Todesfällen wird die Frist von 30 Tagen zum Einreichen der Steuererklärung auf Wunsch verlängert.
    • Eine Fristverlängerung für virtuelle Steuersubjekte sowie für unterjährige Fälle von natürlichen Personen ist kostenlos.
    • Schriftliche Fristverlängerungsgesuche sind an die Steuerverwaltung des Kantons Bern, Region Bern-Mittelland, Postfach 8334, 3001 Bern, E-Mail, zu stellen.

     


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Hubelweg 10
3323 Bäriswil

Tel. 031 850 33 50

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Öffnungszeiten

Montag
08:00 - 12:00 Uhr          14:00 - 18:30 Uhr

Dienstag - Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr          14:00 - 17:00 Uhr

Freitag
08:00 - 15: 00 Uhr         durchgehend


Ab dem 8. Juli bis zum 9. August 2024, gelten folgende Sommeröffnungszeiten:

Montag
08:00 - 12:00 Uhr           14:00 - 17:00 Uhr

Dienstag und Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr           14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr           Nachmittag geschlossen

Freitag
08:00 - 15:00 Uhr            durchgehend

Freitag 2. August 2024 geschlossen

 
 
 

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