GEMEINDE BÄRISWIL

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Festwirtschaft - Gesuch einreichen

  • Festwirtschaft - Gesuch einreichen
  • Gemeindeschreiberei
  • Die kantonale Gastgewerbegesetzgebung regelt die Ausübung des Gastgewerbes und den Handel mit alkoholischen Getränken.

     

    Für öffentliche einmalige Anlässe / Veranstaltungen ist eine gastgewerbliche Einzelbewilligung (Festwirtschaftsbewilligung) erforderlich. Beim Verkauf mit alkoholischen Getränken sind in jedem Fall ein Jugendschutzkonzept und eine Getränkekarte beizulegen.

     

    Ein Hygienekonzept muss nicht gemeinsam mit dem Gesuch abgegeben werden. Es muss jedoch am Anlass vorliegen, falls eine Kontrolle durch das Lebensmittelinspektorat erfolgt.

     

    Sie können Ihr Gesuch mit den nötigen Beilage direkt online einreichen. Die Formulare können jedoch nach wie vor auch physisch bei uns abgegeben werden.

     

    Die vollständigen Formulare sind spätestens 30 Tage vor dem Anlass bei der Standortgemeinde des Anlasses abzugeben. Diese nimmt die erste Prüfung vor und leitet es anschliessend zur abschliessenden Beurteilung dem Regierungsstatthalteramt weiter.

     

    Dem Gesuch sind folgende Unterlagen beizulegen:

    • Jugendschutzkonzept
    • Getränkekarte
    • Hygienekonzept (muss am Anlass vorliegen)

     

     


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